Lohnvertretung für ungarische Mitarbeiter der ausländischen Unternehmen
Wenn ein ausländischer Arbeitgeber ungarische Arbeitnehmer beschäftigen möchte, ohne in Ungarn eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung zu gründen, können wir für die steuerliche und administrative Abwicklung eine einfache und günstige Lösung anbieten.
Beschäftigung ungarischer Arbeitnehmer ohne Firmengründung
Möchte ein ausländischer Arbeitgeber ungarische Arbeitnehmer beschäftigen, ohne in Ungarn eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung zu gründen, bieten wir eine einfache, effiziente und kostengünstige Lösung für die steuerliche und administrative Abwicklung an.
Anstellung ohne Gesellschaftsgründung
Diese Beschäftigungsform ermöglicht es ausländischen Unternehmen, ihre Präsenz in Ungarn – etwa durch die Einstellung ungarischer Handelsvertreter, Verkäufer oder regionaler Mitarbeiter – sicherzustellen, ohne eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung gründen zu müssen. Dadurch entfallen die administrativen und finanziellen Aufwendungen, die mit der Gründung und dem laufenden Betrieb einer ungarischen Gesellschaft verbunden sind.
Unsere Leistungen für Sie
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bereits bei der Auswahl geeigneter Mitarbeiter. Darüber hinaus übernehmen wir die vollständige monatliche Lohnabrechnung gemäß den ungarischen Rechtsvorschriften, reichen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen ein und erstellen für den ausländischen Arbeitgeber eine detaillierte Abrechnung in deutscher oder englischer Sprache. Diese dient als transparente Grundlage für die korrekte Erfassung der Beschäftigungskosten in der eigenen Buchhaltung.
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