Körperschaftssteuer: Gruppenbesteuerung in Ungarn ab 2019

Körperschaftssteuer: Gruppenbesteuerung in Ungarn ab 2019

2018. Dezember 21.

Liebe Kunden und Geschäftsfreunde! Liebe Leser!

Ab dem kommenden Jahr besteht die Möglichkeit, zwischen ungarischen Körperschaftssteuersubjekten eine Gruppenbesteuerung zu entrichten, die attraktive Steuerplanungsmöglichkeiten zusichert. Nachstehend möchten wir Sie detaillierter mit den Voraussetzungen dafür und den damit zu erwartenden Vorteilen bekannt machen.

Wer kann die Gruppenbesteuerung wählen?

Die Gruppenbesteuerung wird jenen Steuersubjekten (Firmen, Tochterunternehmen, Niederlassungen oder ausländischen Firmenniederlassungen ohne Betriebsstätte) zugesichert, die

Warum lohnt es sich, diese Form zu wählen, welche Vorteile gibt es?

Für diejenigen verbundenen Unternehmen lohnt es sich, die Gruppenbesteuerung zu wählen, deren gemeinsame Steuerbemessungsgrundlage niedriger wäre, als die Summe der einzeln berechneten Steuerbemessungsgrundlagen. Dies kann im Falle einer Gruppenbildung von Verlust ausweisenden oder über Steuervergünstigung verfügenden Unternehmen umgesetzt werden.

Ein weiterer Vorteil könnte sein, dass im Falle von Transaktionen zwischen der Gruppe angehörenden Steuersubjekten die Erfüllung der Verpflichtung zur Transferpreisaufzeichnung und -dokumentation umgangen werden kann und im Falle von Mitgliedern außerhalb der Gruppe es ausreicht, eine Transferpreisdokumentation zu erstellen.

Anmeldefrist für die Gruppenbesteuerung: 15. Januar 2019

Sollten ihre ungarischen Steuersubjekt-Unternehmen obigen Voraussetzungen entsprechen, so erstellen Ihnen unsere Berater gern Berechnungen über die zu erwartenden Vorteile der Gruppenbesteuerung.

Sollte diese Möglichkeit Ihr Interesse geweckt haben, stehen Ihnen gern unsere Berater zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
ABT Treuhand-Gruppe

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Die obige Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Vor Ihren sich daraus ergebenden Entscheidungen empfehlen wir Ihnen, unsere Experten zu konsultieren.