Wenn ein ausländischer Arbeitgeber ungarische Arbeitnehmer beschäftigen möchte, ohne in Ungarn eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung zu gründen, können wir für die steuerliche und administrative Abwicklung eine einfache und günstige Lösung anbieten.
Anstellung ohne Firmengründung
Durch diese Beschäftigungsform kann die Präsenz eines ausländischen Unternehmens in Ungarn (durch die Einstellung ungarischer Vermittler, Verkäufer, Regionalvertreter) gewährleistet werden, ohne dass dafür eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in Ungarn gegründet werden muss, wodurch die administrativen Kosten für die Gründung und die Unterhaltung einer Tochtergesellschaft in Ungarn eingespart werden.Das tun wir für Sie
Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Auswahl der künftigen Mitarbeiter; wir erstellen die monatliche Lohnabrechnung nach den ungarischen Rechtsvorschriften, reichen die vorgeschriebenen Erklärungen ein und übermitteln dem ausländischen Arbeitgeber eine ausführliche Aufstellung auf Englisch oder Deutsch, auf deren Grundlage er die mit der Beschäftigung verbundenen Kosten in seiner eigenen Buchhaltung erfassen kann.
Die ABT Treuhand-Gruppe bietet eine komplexe Unterstützung in Finanzfragen in den Bereichen Steuerberatung, Buchführung, Wirtschaftsprüfung, Lohnabrechnung sowie Risikomanagement.
Lernen Sie das komplette Dienstleistungstangebot unserer Firma kennen und wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!
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