Mehrwertsteuerberatung
Mehrwertsteuerliche Prüfung internationaler Transaktionen
Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Prüfung geplanter oder bereits abgeschlossener Transaktionen im Mehrwertsteuersystem. Über unser Netzwerk können wir Sie auch bei der Abwicklung von Transaktionen im Ausland unterstützen. In der Praxis können im Zusammenhang mit internationalen Transaktionen zahlreiche praktische Probleme auftreten. Wir helfen Ihnen daher bei Mehrwertsteuerfragen im Zusammenhang mit Auftragsarbeiten, Veranstaltungen, Kundenbeständen und dem Warenverkehr.
Reihengeschäfte
Die Reihengeschäfte sind spezielle Formen des Verkaufs, bei der mehrere aufeinanderfolgende Transaktionen stattfinden, das Produkt jedoch physisch direkt vom ersten Verkäufer zum letzten Käufer gelangt. Dadurch betreffen Steuerrisiken und -verbindlichkeiten mehrere Länder und alle beteiligten Zwischenhändler. Die mehrwertsteuerliche Behandlung solcher Transaktionen ist durch EU-Richtlinien geregelt, und eine korrekte Verbuchung ist oft nur durch die gemeinsame Auslegung der Steuervorschriften aller beteiligten Parteien und Länder möglich. Aufgrund der komplexen Regulierung ist es ratsam, sich von Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die grenzüberschreitenden Transaktionen Ihres Unternehmens rechtmäßig und risikofrei abgewickelt werden und Bußgelder aufgrund von Fehlinterpretationen des Gesetzes vermieden werden. Unsere Experten begleiten den gesamten Transaktionsprozess, prüfen die Position der Beteiligten, analysieren die relevanten nationalen und internationalen Vorschriften, unterstützen die Umsatzsteuerabrechnung und erstellen bei Bedarf Steuererklärungen und behördliche Dokumente.
EKAER-Beratung
Das EKAER-System kann alle Unternehmen betreffen, die mautpflichtige Güter auf der Straße transportieren, gemäß den im Dekret festgelegten Parametern. Die Meldepflicht kann in folgenden drei Fällen bestehen:
- für den Kauf von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Ungarn oder für die Einfuhr von Produkten zu anderen Zwecken;
- für die Lieferung von Waren aus Ungarn in einen anderen EU-Mitgliedstaat;
- für die erste steuerpflichtige Warenlieferung im Inlandverkehr, nicht an einen Endverbraucher.
Wir bieten Ihnen eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratung zum EKAER-System.
Umsatzsteuerregistrierung in Ungarn und im Ausland
Wir prüfen, ob unser Mandant in Ungarn umsatzsteuerpflichtig ist. Falls ja, beantragen wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, erstellen die monatlichen/vierteljährlichen Steuererklärungen und vertreten ihn bei Betriebsprüfungen. Mithilfe unseres internationalen ETL-Steuerberatungsnetzwerks können wir auch zur ausländischen Umsatzsteuerregistrierung ungarischer Unternehmen beitragen.
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