Eingeschränkte Substanzen und PFA
Der PPWR schränkt auch die Verwendung bestimmter Stoffe in der Verpackung ein. Dazu gehören unter anderem Blei, Cadmium, Quecksilber und bestimmte Verbindungen hexavalenten Chroms.
Die PFAS-Beschränkung für Lebensmittelkontaktverpackungen ist besonders wichtig. Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen mit PFAS auf oder über bestimmten Konzentrationswerten nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
Unternehmen sollten daher die Materialzusammensetzung solcher Verpackungen überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Lieferantenerklärungen, technische Datenblätter oder Testdokumentationen einholen.
Leerer Raum im E-Commerce- und Transportverpackungsbereich
Spezifische Anforderungen gelten auch für leere Flächen im E-Commerce und Transportverpackungsbereich.
Ab 2030 darf das Verhältnis von leeren Flächen für gruppierte, Transport- und E-Commerce-Verpackungen in der Regel 50 % nicht überschreiten, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.
Unternehmen sollten daher ihre Verpackungsprozesse bereits während der Vorbereitungsphase überprüfen, mit besonderem Augenmerk auf die Größe der Kartons, die Verwendung von Füllmaterialien und die mögliche Verwendung verschiedener Transportverpackungsarten.
Kennzeichnung und Umweltansprüche
Der PPWR führt ein harmonisiertes EU-Verpackungskennzeichnungssystem ein. Ziel ist es, den Verbrauchern klarer zu machen, aus welchem Material die Verpackung besteht und wie sie ordnungsgemäß behandelt werden sollte.
Einer der wichtigsten Termine für die Anwendung der harmonisierten Kennzeichnungsanforderungen ist der 12. August 2028.
Die Verordnung regelt auch Umweltansprüche im Zusammenhang mit Verpackungen. Ab 2030 gelten strengere Bedingungen für Angaben wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „100 % recycelbar“ oder „kompostierbar“.
Unternehmen sollten daher bereits die auf ihren Produkten und Verpackungen verwendeten Umweltbehauptungen überprüfen und prüfen, ob sie angemessen belegt werden können.
Auch die Einhaltung muss dokumentiert werden
Eines der wichtigen neuen Elemente des PPWR ist, dass auch die Einhaltung der Verpackungsanforderungen dokumentiert werden muss.
Bevor Verpackungen auf den Markt gebracht werden, muss der Hersteller in bestimmten Fällen eine Konformitätsprüfung durchführen, die erforderlichen technischen Unterlagen erstellen und, falls die Einhaltung nachgewiesen wurde, eine EU-Konformitätserklärung erstellen.
Die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung müssen für Einwegverpackungen und für wiederverwendbare Verpackungen für 10 Jahre aufbewahrt werden.
Dies ist ein wichtiger Unterschied im Vergleich zum EPR-System. Nach dem PPWR müssen Unternehmen nicht nur Aufzeichnungen über die Menge der auf dem Markt gebrachten Verpackungen führen, sondern möglicherweise auch die technische und ökologische Einhaltung der Verpackungen nachweisen.
PPWR und EPR – was ist die Verbindung?
Das PPWR sollte nicht einfach als neues EPR-System betrachtet werden. EPR bezieht sich hauptsächlich auf erweiterte Produzentenverantwortung, die Finanzierung der Abfallwirtschaft sowie die damit verbundenen Verpflichtungen zur Buchführung und Berichterstattung.
Das PPWR hingegen legt auch Anforderungen an die Verpackung selbst fest, einschließlich Zusammensetzung, Design, Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung. Gleichzeitig sind die beiden Systeme eng miteinander verbunden. Unternehmen sollten daher eine Ausrichtung ihrer Datenerhebung und der damit verbundenen Prozesse in Betracht ziehen.
Registrierung und Berichterstattung
Die PPWR führt außerdem Registrierungs- und Berichtspflichten für Produzenten ein. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Register einrichten, in denen die von der Verordnung erfassten Produzenten registriert sind.
Der Registrierungsprozess kann unter anderem Informationen über das Unternehmen, dessen Markennamen, Steueridentifikationsnummer und die Einhaltung der EPR-Verpflichtungen erfordern.
Für Berichtszwecke ist es besonders wichtig, dass Unternehmen bereits zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß strukturierte Verpackungsdaten haben. Dazu können die Art der Verpackung, ihr Material, Gewicht, Materialzusammensetzung, Recyclinggehalt, Recyclingfähigkeit und die zugehörige Compliance-Dokumentation gehören.
Wichtige Fristen
| Datum |
Tonartwechsel |
| 12. August 2026 |
Beginn der allgemeinen Anwendung des PPWR; unter anderem gelten PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelkontaktverpackungen |
| 12. Februar 2027 |
Deadline für die Mitgliedstaaten, ihre Strafsysteme anzuwenden |
| 12. August 2028 |
Eines der Schlüsseldaten für die Anwendung einer harmonisierten EU-Verpackungskennzeichnung |
| 1. Januar 2030 |
Anwendung von unter anderem Recyclingfähigkeit, Recyclinggehalt, Verpackungsminimierung, Leerraum und bestimmten Wiederverwendungsanforderungen |
Es ist wichtig zu beachten, dass die PPWR nicht an einem einzigen Datum vollständig anwendbar wird. Von verschiedenen Daten aus gelten unterschiedliche Anforderungen. Unternehmen sollten daher jetzt mit der Vorbereitung beginnen und die Anforderungen berücksichtigen, die in den kommenden Jahren gelten werden.
Worauf sollten Unternehmen sich jetzt vorbereiten?
Für 2026 sollte der Hauptfokus auf Bewertung, Datenerhebung und -vorbereitung liegen. Als ersten Schritt sollten Unternehmen Folgendes in Betracht ziehen:
- Kartierung ihres gesamten Verpackungsportfolios;
- ihre Rolle unter dem PPWR zu bestimmen;
- Bewertung der Materialzusammensetzung und technischen Parameter ihrer Verpackung;
- Überprüfung von Lieferantenverträgen und -erklärungen;
- Beschaffung fehlender Compliance- und Testdokumentation;
- Überprüfung der PFAS-Konformität bei Lebensmittelkontaktverpackungen;
- Überprüfung von Verpackungsetiketten und Umweltansprüchen;
- Bewertung der Anforderungen an Recyclabilität und Recyclinggehalt, die ab 2030 gelten;
- Einrichtung der für das PPWR erforderlichen Daten- und Dokumentationssysteme; und
- Angleichung der PPWR-Datenerhebung mit der bestehenden EPR-Datenerhebung.
Die Vorbereitung liegt nicht nur in der Verantwortung der Teams, die sich mit EPR- oder Umweltfragen befassen. Die PPWR kann auch Beschaffung, Logistik, Qualitätssicherung, Produktentwicklung, Marketing und EPR-Prozesse beeinflussen. Die Einhaltung kann daher eine Zusammenarbeit zwischen mehreren Geschäftsbereichen erfordern.
Zusammenfassung
Im Vergleich zum EPR-System führt das PPWR einen viel umfassenderen Rahmen für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften ein. In Zukunft müssen Unternehmen nicht nur wissen, wie viel Verpackung sie auf den Markt bringen, sondern auch, welche Verpackungen sie verwenden, aus welchen Materialien sie bestehen, ob sie die geltenden Anforderungen erfüllen, ob sie recycelbar oder wiederverwendbar sind und ob die Dokumentation zur Einhaltung vorhanden ist.
Einige Elemente der Verordnung gelten bereits 2026, während weitere wesentliche Anforderungen ab 2028 und 2030 gelten werden. Unternehmen sollten daher bereits prüfen, ob sie betroffen sind, und die notwendigen Daten, Dokumentationen und internen Prozesse überprüfen.
Die Vorbereitung auf das PPWR ist daher keine einmalige administrative Aufgabe, sondern ein mehrjähriger Compliance-Prozess. Unternehmen sollten sich jetzt auf diese Anforderungen vorbereiten.