Stand: Oktober 2026

Die Gemeinden finanzieren sich teils aus eigenen Steuern, teils aus Zuweisungen des Zentralhaushalts. Jede Gemeinde legt per Satzung fest, welche lokalen Steuern sie in welcher Höhe erhebt, und zwar im Rahmen des Gesetzes über die lokalen Steuern. Die für Unternehmen wichtigsten lokalen Steuern sind nachfolgend zusammengefasst.

Gewerbesteuer (iparűzési adó)

Unternehmen, die in einer Gemeinde dauerhaft (über eine Betriebsstätte) oder vorübergehend tätig sind, unterliegen der Gewerbesteuer.

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist der Nettoumsatz abzüglich folgender Posten:

  • Einstandswert der verkauften Waren
  • Wert der vermittelten Leistungen
  • Subunternehmerleistungen
  • Materialkosten
  • direkte F&E-Kosten

Personalaufwand, sonstige in Anspruch genommene Leistungen, Abschreibungen und Finanzaufwendungen sind nicht abziehbar. Bei einem Nettoumsatz von mehr als 500 Mio. HUF ist der Abzug für den Einstandswert der verkauften Waren und den Wert der vermittelten Leistungen zusammen auf 85 % bis 70 % des Umsatzes begrenzt, je nach Umsatzhöhe. Für Kleinunternehmen gibt es vereinfachte Ermittlungsmethoden.

Steuersatz

Die Gemeinde legt den Steuersatz fest, höchstens jedoch 2 % der Bemessungsgrundlage.

Mehrere Gemeinden

Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden müssen ihre Bemessungsgrundlage nach den gesetzlich vorgeschriebenen Methoden auf die Gemeinden aufteilen (nach dem Personalaufwand und/oder dem Wert des Anlagevermögens).

Vorübergehende Tätigkeiten

Vorübergehende Tätigkeiten, z. B. Bauarbeiten, können einer Tagespauschale von höchstens 5.000 HUF pro Tag unterliegen. Eine Baustelle, die in einer Gemeinde länger als 180 Tage besteht, begründet eine Betriebsstätte.

Erklärung und Zahlung

Die Vorauszahlungen sind am 16. März und am 15. September fällig. Die Jahreserklärung wird bis zum 31. Mai des Folgejahres bei der Steuerbehörde (NAV) eingereicht.

Gebäudesteuer und Grundsteuer

Die Gemeinde kann Folgendes erheben:

  • Gebäudesteuer auf Gebäude in ihrem Gebiet, höchstens 1.100 HUF pro m² und Jahr oder 3,6 % des bereinigten Verkehrswerts (50 % des Verkehrswerts)
  • Grundsteuer auf Grundstücke in ihrem Gebiet, höchstens 200 HUF pro m² und Jahr oder 3 % des bereinigten Verkehrswerts

Die Höchstbeträge pro m² sind Basisbeträge, die jährlich an die Inflation angepasst werden. Für 2026 liegen die angepassten Höchstwerte bei ca. 3.059 HUF/m² (Gebäudesteuer) und ca. 556 HUF/m² (Grundsteuer).

Weitere lokale und verwandte Steuern

  • Kurtaxe (Tourismusabgabe pro Gästenacht)

Eigentümer von Versorgungsleitungen zahlen außerdem eine Leitungssteuer von 125 HUF pro Meter. Dabei handelt es sich um eine staatliche, keine lokale Steuer.

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