Beratung zur Vermögensteuer

Die geplante der Vermögensteuer in Ungarn kann für vermögende Privatpersonen und Vermögensverwaltungsstrukturen erhebliche steuerliche, bewertungsbezogene und administrative Herausforderungen mit sich bringen.

Für in Ungarn lebende ausländische Privatpersonen stellt sich insbesondere die Frage, ob sie als in Ungarn steuerlich ansässig gelten und damit neben ihrem ungarischen möglicherweise auch ihr ausländisches Vermögen in den Anwendungsbereich der ungarischen Vermögensteuer fällt. Die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit kann besonders komplex sein, wenn eine Person persönliche, familiäre oder wirtschaftliche Beziehungen zu mehreren Staaten unterhält.

Eine weitere wesentliche Herausforderung ist die Bewertung nicht börsennotierter Unternehmen. Da für solche Unternehmen in der Regel kein unmittelbar beobachtbarer Marktpreis vorliegt, muss der Wert der Beteiligung unter Berücksichtigung des Vermögens, der Verbindlichkeiten, der Ertragskraft und der Eigentümerstruktur des Unternehmens bestimmt werden.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer möglichen Steuerpflicht, der Bewertung der relevanten Vermögensgegenstände und der Berechnung Ihrer voraussichtlichen ungarischen Vermögensteuer.

Für wen ist unsere Beratung geeignet?

Unsere Beratung zur Vermögensteuer richtet sich insbesondere an Personen, die:

  • als ausländische Privatpersonen in Ungarn leben oder arbeiten,
  • persönliche oder wirtschaftliche Beziehungen sowohl zu Ungarn als auch zu einem anderen Staat unterhalten,
  • über bedeutende Vermögenswerte in Ungarn oder im Ausland verfügen,
  • an einem nicht börsennotierten Unternehmen oder Familienunternehmen beteiligt sind,
  • an einem Trust, einer Privatstiftung oder einer anderen Vermögensverwaltungsstruktur beteiligt sind,
  • ihre mögliche ungarische Steuer- und Erklärungspflicht prüfen möchten,
  • eine Änderung ihrer Eigentums- oder Vermögensstruktur planen.

Warum ist eine Beratung zur Vermögensteuer wichtig?

Bei in Ungarn lebenden ausländischen Privatpersonen ist zunächst die steuerliche Ansässigkeit zu bestimmen. Hierfür sind die ungarischen innerstaatlichen Regelungen und gegebenenfalls das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.

Dabei können insbesondere der ständige Wohnsitz, der Mittelpunkt der Lebensinteressen, die familiären und wirtschaftlichen Beziehungen sowie der gewöhnliche Aufenthalt relevant sein. Das Ergebnis kann darüber entscheiden, ob ausschließlich ungarische Vermögenswerte oder möglicherweise das weltweite Vermögen für ungarische Vermögensteuerzwecke zu berücksichtigen sind.

Auch die Bewertung von Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen kann komplex sein. Der Buchwert des Eigenkapitals entspricht nicht notwendigerweise dem maßgeblichen Wert der Beteiligung. Bei der Bewertung können unter anderem der tatsächliche Wert der Vermögensgegenstände, die Verbindlichkeiten, die Ertragskraft, die Zukunftsaussichten und die mit der Beteiligung verbundenen Rechte zu berücksichtigen sein.

Was wir für Sie tun

Im Rahmen unserer Beratung zur Vermögensteuer:

  • prüfen wir die steuerliche Ansässigkeit nach ungarischem Recht,
  • analysieren wir das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen, wenn mehrere Staaten die Person als steuerlich ansässig behandeln könnten,
  • identifizieren wir die für die Vermögensteuer relevanten ungarischen und ausländischen Vermögenswerte,
  • ermitteln wir den maßgeblichen Wert nicht börsennotierter Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen,
  • unterstützen wir bei der Bewertung von Immobilien und anderen Vermögensgegenständen;
  • berechnen wir die voraussichtliche Vermögensteuer,
  • prüfen wir die vom steuerpflichtigen Vermögen möglicherweise abzugsfähigen Verbindlichkeiten,
  • untersuchen wir die steuerliche Behandlung von Trusts, Privatstiftungen und anderen Vermögensverwaltungsstrukturen,
  • unterstützen wir bei der Erfüllung der Erklärungs- und Dokumentationspflichten.

Unser Beratungsansatz verbindet ungarische und internationale Steuerexpertise mit umfassender Erfahrung in den Bereichen Rechnungswesen und Unternehmensbewertung. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick über Ihre mögliche Steuerpflicht und eine nachvollziehbare Berechnung Ihrer voraussichtlichen Vermögensteuerbelastung zu geben.

Ihre Kontaktperson:

Dániel Takó

Divisionsleiter

Steuerberatung & Steueradministration