Für bestimmte Branchen (z. B. Banken, Einzelhandel, Energie, Telekommunikation) gelten zusätzlich branchenspezifische Sondersteuern.
Internationale Aspekte
Ungarn hat mit rund 80 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen mit den USA ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr in Kraft. Ungarn hat die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung umgesetzt (Zinsschranke, Hinzurechnungsbesteuerung/CFC-Regeln, Wegzugsbesteuerung, allgemeine Missbrauchsklausel, hybride Gestaltungen) und verfügt über detaillierte Verrechnungspreisvorschriften. Verluste können unter bestimmten Einschränkungen fünf Jahre lang vorgetragen werden.
Abgaben auf Löhne
Arbeitnehmer zahlen 15 % Einkommensteuer und 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag. Arbeitgeber zahlen 13 % Sozialbeitragssteuer. Arbeitnehmer, die mit einer A1-Bescheinigung (oder einer Bescheinigung nach einem Sozialversicherungsabkommen) nach Ungarn entsandt werden, können im Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes versichert bleiben. Ist ihr Einkommen in Ungarn steuerpflichtig, unterliegt es dennoch der ungarischen Einkommensteuer von 15 %. Einzelheiten: Private Steuerzahlungen.
Digitale Steuerverwaltung
Ungarn ist in Europa ein Vorreiter bei der digitalen Steuermeldung:
- Online-Rechnungsmeldung: Echtzeitmeldung aller Rechnungen an die Steuerbehörde (NAV).
- eÁFA: Seit 2024 erstellt die Steuerbehörde Entwürfe der Umsatzsteuererklärungen.
- Registrierkassen: Online-Registrierkassen im Einzelhandel.
- EKAER: das elektronische Straßengüterverkehrs-Kontrollsystem.
Unternehmen brauchen daher konforme Systeme und gut organisierte Prozesse. Siehe Umsatzsteuer.
Förderungen
Für bestimmte Tätigkeiten und Investitionen gibt es Steuervergünstigungen, z. B. die Entwicklungssteuervergünstigung, F&E-Abzüge und die Entwicklungsrücklage. Sie können bei Investitionsentscheidungen eine wichtige Rolle spielen. Einzelheiten: Körperschaftsteuer.
Ausblick 2027
Das Steuerpaket der Regierung für 2027 befindet sich derzeit in der öffentlichen Konsultation. Es umfasst:
- eine neue Vermögensteuer für Privatpersonen auf Nettovermögen über 1 Mrd. HUF
- eine erweiterte KATA-Pauschalbesteuerung für Kleinunternehmer
- eine Einkommensteuergutschrift für niedrigere Einkommen
- die Abschaffung der Körperschaftsteuervergünstigung für Zuwendungen an Vermögensverwaltungsstiftungen von öffentlichem Interesse (KEKVA)
Die endgültigen Regelungen können von den Entwürfen abweichen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die Gesetze verabschiedet sind.